Mo. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Di. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Mi. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Do. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung |
Abstand nicht eingehalten
Der Verkehr wird immer dichter auf den deutschen Straßen. Oft sogar so dicht, dass man allein aus Platzmangel zu dicht auffährt. Ab und an kommen auch Stress oder Unachtsamkeit hinzu und schon ist man zu nah am Vordermann. Ist Ihnen ein solcher Abstandsverstoß unterlaufen, haben Sie den Mindestabstand unterschritten und wurden Sie dabei erwischt? Dies kann erhebliche Konsequenzen haben. Dabei ist es immer denkbar, dass der den Verkehr überwachende Beamte oder das von den Ordnungsbehörden eingesetzte Meßsystem nicht gut genug gearbeitet hat oder falsch bedient wurde. Ggf. wurden Sie zu Unrecht eines Abstandsverstoßes beschuldigt. Egal ob Sie eine Anhörung oder gar schon den Bußgeldbescheid erhalten haben, wenn Sie wissen wollen, ob Sie nun einen Verstoß begangen haben und/oder Vertretung vor Behörden und Gerichten benötigen, dann helfen wir gerne.
Mobile Blitzer
Sie wurden von einem mobilen Blitzer (ESO 3.0, Leivtec, Radarpistole usw.) überrascht und haben nun eine Anhörung oder gar bereits den Bußgeldbescheid bekommen? Drohen Ihnen gar ein Fahrverbot und/oder Punkte in Flensburg? Sie sind aber der Meinung, die Messung sei falsch oder haben wenigstens die Hoffnung, dass es so sein könnte? Wir kennen die Schwächen der mobilen Meßsysteme und können für Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Auch vor Gericht vertreten wir Sie gerne.
Festinstallierte Blitzer
Meist weiß man wo diese bösartigen Säulen und Kästen installiert sind und dennoch kommt es vor, dass man in die Falle tappt. Wenn Sie erwischt wurden, prüfen wir gerne die Lage für Sie und versuchen, Sie aus der Falle zu befreien. Haben Sie eine Anhörung oder gar bereits den Bußgeldbescheid bekommen Drohen Ihnen gar ein Fahrverbot undoder Punkte in Flensburg Wir kennen die Schwächen der festinstallierten Meßsysteme und können für Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Auch vor Gericht vertreten wir Sie gerne.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Die vorstehend geschilderten Situationen stellen natürlich nur einen Bruchteil der Problemfälle dar, die den Verkehrsteilnehmer ereilen können und wegen derer er in der Folge mit einem Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren, kurz auch Owi-Verfahren) konfrontiert werden kann. Wir kennen den Bußgeldkatalog und die nötigen Einzelheiten. Auch wenn Sie also eine Anhörung oder gar einen Bußgeldbescheid wegen anderer Situationen erhalten haben. Melden Sie sich gerne und wir helfen.