Mo. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Di. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Mi. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung | |
Do. | 09:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 | nach vereinbarung |
Handy am Ohr
Sie hatten eine lange Rotphase (an der Kreuzung oder an einer Baustelle) und wollten die Zeit für ein rasches Telefonat nutzen? Sie wurden angerufen und konnten aus Termindruck oder wegen eines Notfalls nicht anders, als mit dem Handy am Ohr ins Auto zu steigen? Sie wurden beschuldigt, mit Handy am Ohr telefoniert zu haben, hatten aber nur Ihre Sonnenbrille in der Hand? Egal ob Sie eine Anhörung oder gar schon den Bußgeldbescheid erhalten haben, wenn Sie wissen wollen, ob Sie nun einen Verstoß begangen haben und/oder Vertretung vor Behörden und Gerichten benötigen, dann helfen wir gerne.
Mobile Blitzer
Sie wurden von einem mobilen Blitzer (ESO 3.0, Leivtec, Radarpistole usw.) überrascht und haben nun eine Anhörung oder gar bereits den Bußgeldbescheid bekommen? Drohen Ihnen gar ein Fahrverbot und/oder Punkte in Flensburg? Sie sind aber der Meinung, die Messung sei falsch oder haben wenigstens die Hoffnung, dass es so sein könnte? Wir kennen die Schwächen der mobilen Meßsysteme und können für Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Auch vor Gericht vertreten wir Sie gerne.
Festinstallierte Blitzer
Meist weiß man wo diese bösartigen Säulen und Kästen installiert sind und dennoch kommt es vor, dass man in die Falle tappt. Wenn Sie erwischt wurden, prüfen wir gerne die Lage für Sie und versuchen, Sie aus der Falle zu befreien. Haben Sie eine Anhörung oder gar bereits den Bußgeldbescheid bekommen Drohen Ihnen gar ein Fahrverbot undoder Punkte in Flensburg Wir kennen die Schwächen der festinstallierten Meßsysteme und können für Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Auch vor Gericht vertreten wir Sie gerne.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Die vorstehend geschilderten Situationen stellen natürlich nur einen Bruchteil der Problemfälle dar, die den Verkehrsteilnehmer ereilen können und wegen derer er in der Folge mit einem Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren, kurz auch Owi-Verfahren) konfrontiert werden kann. Wir kennen den Bußgeldkatalog und die nötigen Einzelheiten. Auch wenn Sie also eine Anhörung oder gar einen Bußgeldbescheid wegen anderer Situationen erhalten haben. Melden Sie sich gerne und wir helfen.